Was bedeutet das?
In einem gesunden Mund ist jede Fläche des Kieferknochens von Schleimhaut bedeckt. Wenn im Mund eine weißliche oder gelbliche, harte Fläche zu sehen ist, die sich in ihrer Beschaffenheit von einem Zahn unterscheidet, bedeutet das, dass diese Decke aufgegangen ist. Normalerweise schließt sich die Schleimhaut innerhalb von Tagen wieder; bleibt der Knochen frei liegen, spricht das dafür, dass das darunterliegende Gewebe weniger Kapazität hat, ihn zu decken.
Entscheidend sind die Dauer und die Frage, ob Schmerzen bestehen. Eine Knochenfläche, die in den ersten Tagen nach einer Zahnentfernung am Grund der Wunde sichtbar ist, kann eine vorübergehende Phase der Heilung sein und verursacht meist deutliche Schmerzen. Freiliegender Knochen, der sich über Wochen nicht schließt und dabei sogar schmerzfrei bleibt, ist dagegen ein anderes Bild; hier gilt Beschwerdefreiheit nicht als gutes Zeichen, denn Schmerzen setzen meist erst dann ein, wenn eine Infektion hinzukommt.
Bei diesem Anzeichen ist die Vorgeschichte der stärkste Teil der Unterscheidung. Medikamente gegen Knochenschwund, bestimmte Krebstherapien und eine Bestrahlung im Kopf- und Halsbereich können die Heilungsfähigkeit des Knochens herabsetzen. Die Einnahme dieser Medikamente darf nicht in eigener Entscheidung geändert werden; über das Medikament entscheidet die Ärztin oder der Arzt, die es verordnet haben, und die zahnärztliche Planung erfolgt gemeinsam mit ihnen.
Die Ursachen für freiliegenden Knochen reichen von der normalen Heilungsphase einer Wunde nach der Zahnentfernung bis zu Behandlungen, die die Durchblutung und die Erneuerung des Knochens beeinflussen. Wie lange der Knochen bereits frei liegt und ob eine Vorgeschichte mit Medikamenten oder Bestrahlung besteht, sind die beiden entscheidenden Punkte der Unterscheidung.
Mögliche Ursachen
Was hilft zu Hause?
- Lassen Sie die Stelle in Ruhe; den freiliegenden Knochen mit der Bürste, mit einem Zahnstocher oder mit dem Fingernagel reinigen zu wollen vergrößert die offene Fläche
- Versuchen Sie nicht, ein locker wirkendes Knochenstück selbst zu bewegen oder zu entfernen
- Setzen Sie Ihre Knochenmedikamente und Ihre Krebstherapie nicht in eigener Entscheidung ab; eine Änderung erfolgt nur nach Entscheidung der Ärztin oder des Arztes, die das Medikament verordnet haben
- Wenn Sie eine Prothese tragen und diese auf diese Stelle drückt, tragen Sie sie nicht weiter; bringen Sie zur Untersuchung eine Liste der Medikamente mit, die Sie einnehmen
- Wenn sich der freiliegende Knochen seit acht Wochen nicht schließt
- Wenn an der Stelle Fieber, eine Schwellung, Eiter oder übler Geruch auftreten
- Wenn in der Unterlippe oder im Kiefer ein neu aufgetretenes Taubheitsgefühl besteht
- Wenn benachbarte Zähne beweglich geworden sind oder sich Stücke vom Knochen lösen
- Wenn Sie Knochenmedikamente einnehmen oder eine Bestrahlung im Kopf- und Halsbereich hatten, auch wenn Sie keine Schmerzen haben
Häufige Fragen
- Ich habe überhaupt keine Schmerzen, ist es trotzdem wichtig?
- Schmerzfreiheit bedeutet nicht, dass die Stelle verheilt ist. Ein Teil dieser Bilder verläuft lange schmerzfrei, und Schmerzen treten erst dann auf, wenn eine Infektion hinzukommt. Die Abklärung richtet sich nicht nach dem Schmerz, sondern danach, wie lange der Knochen bereits frei liegt und ob Medikamente oder eine Bestrahlung zu Ihrer Vorgeschichte gehören.
- Kann ich die Stelle selbst reinigen und abdecken?
- Eingriffe an dieser Stelle neigen dazu, die offene Fläche zu vergrößern. Eine Reinigung mit der Bürste, mit einem Zahnstocher oder mit der Hand lässt die Schleimhaut noch weiter zurückweichen. Wie die Stelle gereinigt wird, ob sie gedeckt wird und ob ein chirurgischer Eingriff nötig ist, wird nach der Untersuchung und nach Röntgenaufnahmen entschieden.
- Schließt sich der Knochen, wenn ich mein Medikament absetze?
- Setzen Sie das Medikament nicht in eigener Entscheidung ab. Ein Absetzen dieser Medikamente kann andere Folgen haben, etwa ein Bruchrisiko, und es schließt den freiliegenden Knochen nicht von allein. Die Entscheidung treffen die Ärztin oder der Arzt, die das Medikament verordnet haben, und die Zahnärztin oder der Zahnarzt gemeinsam; in der Zwischenzeit muss die Stelle beobachtet werden.
Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Untersuchung. Symptome überschneiden sich zwischen Erkrankungen; eine Diagnose kann nur klinisch gestellt werden.
