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Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Abschluss der Behandlung in einer Sitzung im Schlaf

Eine Behandlung, die unter Begleitung eines Anästhesisten durchgeführt und abgeschlossen wird, während der Patient schläft, und zwar in einer einzigen Sitzung.

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Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Was ist eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose?

Bei einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose wird der Patient unter der Aufsicht eines Anästhesisten in einen Schlafzustand versetzt. Die geplanten Behandlungen werden während dieser Zeit durchgeführt. Der Patient ist während des Eingriffs nicht wach und nimmt weder Schmerzen noch Geräusche des Eingriffs wahr.

Diese Methode verändert die Behandlung selbst nicht. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Zahnextraktionen und chirurgische Eingriffe werden nach denselben Grundsätzen durchgeführt. Der Unterschied besteht darin, unter welchen Bedingungen der Eingriff erfolgt. Behandlungen, die sich sonst über mehrere Sitzungen erstrecken würden, können häufig in einer einzigen Sitzung abgeschlossen werden.

Für wen ist diese Behandlung geeignet?

Die Anwendung wird in folgenden Fällen erwogen: bei Erwachsenen, die ihre Behandlung aus Angst vor dem Zahnarzt aufschieben, bei Kindern, die aufgrund ihres Alters oder ihrer eingeschränkten Kooperationsfähigkeit nicht auf dem Behandlungsstuhl behandelt werden können, bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen, bei Patienten mit stark ausgeprägtem Würgereflex sowie bei umfangreichen chirurgischen Eingriffen, die in einer Sitzung abgeschlossen werden sollen.

Die Entscheidung wird nach einer gemeinsamen Beurteilung durch den Zahnarzt und den Anästhesisten getroffen. Vor einer Vollnarkose werden Blutuntersuchungen und, falls erforderlich, weitere Untersuchungen angeordnet. Dabei werden Vorerkrankungen, eingenommene Medikamente und frühere Erfahrungen mit Anästhesien erfragt. Nicht jeder Patient ist für eine Vollnarkose geeignet.

Behandlungsablauf

1. Untersuchung durch den Zahnarzt: Durch eine Untersuchung der Mundhöhle und bildgebende Verfahren werden alle geplanten Behandlungsschritte im Voraus festgelegt.

2. Anästhesiologische Untersuchung: Der Anästhesist beurteilt die Krankengeschichte, prüft die Untersuchungsergebnisse und entscheidet, ob die Behandlung geeignet ist.

3. Vorbereitung: Vor dem Eingriff muss für einen bestimmten Zeitraum auf Nahrung und Getränke verzichtet werden. Die Anweisungen zur Dauer und zu den einzunehmenden Medikamenten werden dem Patienten im Voraus mitgeteilt.

4. Durchführung: Nachdem der Patient in Narkose versetzt wurde, werden alle geplanten Behandlungen durchgeführt. Atmung, Herzrhythmus und Sauerstoffsättigung werden während des gesamten Eingriffs überwacht.

5. Aufwachen und Beobachtung: Der Patient wird im Aufwachraum überwacht. Über die Entlassung entscheidet der Anästhesist. Für diesen Tag muss eine Begleitperson vorhanden sein.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose sicher?

Die Behandlung wird unter der Aufsicht eines Anästhesisten und unter Bedingungen mit der erforderlichen Ausstattung durchgeführt. Die Vitalzeichen des Patienten werden während des gesamten Eingriffs überwacht. Wie bei jedem medizinischen Eingriff bestehen auch hier Risiken. Diese hängen vom Gesundheitszustand des Patienten ab. Deshalb erfolgt vor dem Eingriff eine entsprechende Beurteilung.

Werde ich während des Eingriffs etwas spüren?

Nein. Unter Vollnarkose ist das Bewusstsein ausgeschaltet. Während des Eingriffs werden keine Schmerzen empfunden, und anschließend bleibt keine Erinnerung an den Eingriff zurück.

Kann meine gesamte Behandlung in einer Sitzung abgeschlossen werden?

In den meisten Fällen ja. Die geplanten Behandlungsschritte können in einer Sitzung abgeschlossen werden. Wenn jedoch zeitaufwendige Phasen wie die Einheilung eines Implantats oder die Anfertigung eines Zahnersatzes erforderlich sind, werden diese bei späteren Terminen fortgesetzt.

Kann ich noch am selben Tag nach Hause zurückkehren?

In der Regel ja. Nachdem die Beobachtungszeit abgeschlossen ist und der Anästhesist dies für angemessen hält, werden Sie entlassen. Sie dürfen an diesem Tag kein Fahrzeug führen und müssen von einer Begleitperson abgeholt oder begleitet werden.